DER QUMRAN-SKANDAL

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Photo: Ohayon Avi (cropped), CC BY-SA 3.0

Wem gehört die jüdische Geschichte?

Inzwischen wissen wir, dass man in Deutschland auf eine Ausstellung der Qumran-Rollen aus Israel wird verzichten müssen. Grund dafür ist, dass die deutsche Regierung, anders als zum Beispiel Österreich, die Niederlande oder Frankreich, die Rückgabe der Rollen an die israelische Regierung nicht garantieren will.

Die Begründung, nach welcher man der israelischen Regierung aus Deutschland die geforderte Immunitätszusage nicht erteilen könne, weil die Rollen in der „besetzten“ Westbank aufgefunden worden waren, ist ebenso bedenklich wie fragwürdig.

Zunächst wird dadurch völlig verkannt, dass ein Teil der Rollen völlig legal erworben wurde. So wurden zum Beispiel die ersten vier Rollen, die ihren Weg aufgrund von Spannungen in der Region über syrische christliche Geistliche bereits in den 1950-iger Jahren in die USA gefunden hatten, dort im Auftrag des Staates Israel durch Professor Sukenik, Archäologe an der Hebrew Universität in Jerusalem, gegen Zahlung einer Summe von 250.000 US$ erworben. Weitere Rollen erstand sein Sohn Yigael Yadin noch nach dem 6-Tage-Krieg 1967.

Allerdings hatte auch die jordanische Regierung einen Teil dieser Rollen erworben und im Rockefeller-Museum in Ost-Jerusalem aufbewahrt. Dieses Museum fiel natürlich nach dem 6-Tag-Krieg unter israelische Kontrolle. Weder dieser Umstand noch die Tatsache, dass auch die übrigen, später entdeckten Qumran-Rollen in einem Gebiet gefunden wurden, das international als umstritten gilt, ändern auch nur das Geringste daran, dass es sich bei den Rollen, die auf das antike Judentum zurückgehen und in weiten Teilen auf Althebräisch verfasst sind, um jüdisches und somit israelisches Kulturgut handelt. Mehr noch, in den Augen sehr vieler ist das ein eindeutiger Hinweis auf die allzu gern und oft geleugnete jüdische Präsenz – auch und gerade in diesen Gebieten.

Dass die Besitzverhältnisse in den Augen der Bundesbeauftragten für Kultur, Frau Monika Grütters, ungeklärt seien, ist fast schon ironisch. Immerhin hatte Frau Grütters, wie jüngst bekannt wurde, im Fall Gurlitt unter dem Verdacht der Raubkunst nach einer Hexenjagd auf einen alten kranken Mann eine ca. 1500 Werke umfassende Kunstsammlung beschlagnahmen lassen. Die danach ins Leben gerufene Task Force konnte nach vier Jahren lediglich bei fünf Werken feststellen, dass es sich tatsächlich um Raubkunst handelte, bei einem sechsten ist dies höchstwahrscheinlich ebenso der Fall. Dieses völlig überzogene und exzessive Vorgehen begründete Frau Grütters mit der Verpflichtung Deutschlands, dafür zu sorgen, dass die Werke an ihre rechtmäßigen Eigentümer zurückgeführt werden sollten.

Und nun stellt ebendiese Dame das rechtmäßige Eigentum des jüdischen Volkes und des jüdischen Staates an den Relikten seiner eigenen Ursprünge in Frage. Mehr noch, sie zieht in Erwägung, dass von palästinensischer oder jordanischer Seite legitime Ansprüche auf diese Rollen erhoben werden könnten.

Die Geschichte eines Landes und eines Volkes ist die Grundlage für seine Vergangenheit und seine Zukunft. Die jüdische Verbindung zu den Qumran-Rollen anzuerkennen, käme noch keiner Anerkenntnis der jüdischen Verbindung zur Westbank gleich, dem Fundort der Rollen, obschon man, wenn man denn für historische Tatsachen offen ist, darin einen Hinweis eben darauf erkennen kann.

Hingegen wirft die Haltung von Frau Grütters und den weiteren zuständigen Personen die Frage auf, an wen man die Rollen im Zweifel herauszugeben hätte. Denn letztlich ist es nicht an einer Bundesbeauftragten für Kultur, darüber zu befinden, wem die Rollen und somit dieser wesentliche Teil der jüdischen Geschichte gehören. Sie hätte sich, so wie die Beauftragten anderer Länder, darauf beschränken können und müssen, der Öffentlichkeit dieses Kulturgut zugänglich zu machen. Eben das wollte Frau Grütters nicht tun. Sie entschied sich vielmehr dafür anzuzweifeln, dass diese Rollen sich überhaupt im rechtmäßigen Eigentum des Staates Israels befinden.

Zumindest ist uns eine deutsche Task Force in Israel erspart geblieben.

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Über den Autor / die Autorin

Alexandra Margalith

Alexandra Margalith hat in München Rechtswissenschaften studiert, ist in Israel als Anwältin und Notarin zugelassen und hat sich in einer Kanzlei in Tel-Aviv mehr als 13 Jahre intensiv mit deutsch-israelischen Wirtschafts- und Rechtsbeziehungen befasst, davon 7 Jahre als Partnerin. Sie befasst sich intensiv mit dem Nahostkonflikt und dem Antisemitismus in Europa, lange vor dem Holocaust bis heute, und verfolgt dazu die hebräische, deutsche, englisch- und französischsprachige Presse.
Seit 2012 lebt Frau Margalith aus beruflichen Gründen mit ihrem Mann in Irland.

2 comments

  • Leider hat die Autorin in ihrem Studium die Seminare im Völkerrecht verpasst. Und die Uno- Resolutionen zur Gebietsaufteilung zwischen dem Staatsgebiet von Isarael und den Palestinenser – Gebieten kennt sie offenbar auch nicht. Bei einer Rückgabegarantie geht es gar nicht um Eigentumsrechte, selbst das hat die Dame nicht verstanden,
    Es geht darum, das“ Dritte“ – nennen wir sie mal Palestinenser – wie schon oft geschehen, dann vor deutschen Gerichten klagen würden, weil die Rollen auf dem von der UNO zugeprochenen Palestinenser Gebiet gefunden wurden. Dieser hochkomplexe internationale Rechtsfrage – wem die Rollen eigentlich zustehen- müsste dann ein deutsches Gericht verhandeln und entscheiden und die dt. Behörden könnten die Rückgabe wegen der in Deutschland geltenden Gewaltenteilung eben nicht garantieren. Offenbar kennt die Autorin auch diesen Verfassungsgrundsatz nicht. im Grunde könnte man auch argumentieren, dass das Verfahren zum Schutz der israelischen Ansprüche gewählt wurde. Aber als Politpropagandistin kann Dame Margalith im fernen Ir(r)land zwischen Wolkenkuckucksheim und der Realität offenbar nicht mehr untersechieden.